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Kontoführungsgebühren ohne Einzelnachweis
Kontoführungsgebühren sind ohne Einzelnachweis der beruflich veranlassten Buchungen und deren Kosten nur in Höhe einer Pauschale von 30 DM als Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit anzuerkennen. Eine rückwirkende Erhöhung des Mietzinses für bereits abgelaufene Monate ist steuerlich auch dann nicht anzuerkennen, wenn die rückwirkende Regelung noch während des laufenden Veranlagungszeitraums getroffen wird.