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Leasingverträge mit feststehender Abschlusszahlung in Höhe der Restamortisation
Bei der folgenden Fallgestaltung ist das wirtschaftliche Eigentum an dem Leasinggegenstand dem Leasingnehmer zuzurechnen: Die laufenden Leasingraten decken die Anschaffungskosten des Leasinggebers einschließlich seiner Neben- und Finanzierungskosten nicht vollständig ab, allerdings ist bei Vertragsablauf eine Abschlusszahlung in Höhe der Restamortisation vereinbart. Im Fall der Ausübung der Kaufoption wird die Abschlusszahlung auf den Kaufpreis angerechnet. Übersteigt der Verkehrswert die Abschlusszahlung, muss der Leasingnehmer 25,1 v. H. des übersteigenden Betrags an den Leasinggeber entrichten. Wird der Leasinggegenstand an einen Dritten veräußert, so steht der Erlös aus der Veräußerung an einen Dritten dem Leasinggeber zu 25,1 v. H. und dem Leasingnehmer zu 74,9 v. H. zu. Wurden in der...