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Übergang von degressiver AfA zur Sonderabschreibung
Frühere degressive AfA schließt Sonderabschreibung nach § 4 FördG nicht aus
Die Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz wurden einst vom Gesetzgeber bewusst als Investitionsanreiz für die neuen Bundesländer eingeführt und sind Ende 1998 ausgelaufen. Doch noch Jahre später beschäftigen sich die Finanzgerichte mit Einzelfragen der Inanspruchnahme dieses steuerlichen Förderinstruments. Einen Schlussstrich unter ein solches Verfahren zog nunmehr der : Danach ist die Inanspruchnahme einer Sonderabschreibung nicht dadurch ausgeschlossen, dass für das betreffende Wirtschaftsgut in früheren Jahren eine degressive Abschreibung in Anspruch genommen wurde.
Finanzamt knüpft Sonderabschreibung an lineare AfA
Im entschiedenen Fall hatte eine GmbH im Jahr 1998 eine Maschinenanlage (Glasvorspannanlage) erworben. Für diese Anlage hatte sie zunächst die degressive AfA gem. § 7 Abs. 2 EStG vorgenommen. Dabei war sie von einer Nutzungsdauer von zehn Jahren ausgegangen. In ihrer Steuererklärung für das Streitjahr (2000) nahm sie für die
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Anlage außerdem eine Sonderabschreibung nach § 4 FördG in Anspruch. Dies erkannte das Finanzamt nicht an mit der Begründung, Sonderabschreibungen seien nur neben einer linearen AfA, nicht aber neben ...