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Arbeitslosengeld II
Das Leistungssystem der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Zum wurde die Grundsicherung für Arbeitsuchende (sog. „Hartz IV-Gesetz”) eingeführt. Sie bildet das der Arbeitslosenversicherung nachgelagerte Fürsorgesystem bei Arbeitslosigkeit. Kernleistung ist das Arbeitslosengeld II, das – nicht zu verwechseln mit der Versicherungsleistung Arbeitslosengeld – bedürftigkeitsabhängig gezahlt wird. Seit ihrer Einführung steht die Grundsicherung im Mittelpunkt arbeitsmarktpolitischer und finanzpolitischer Diskussionen. Dementsprechend wurden die Regelungen des Arbeitslosengelds II bereits mehrfach, zuletzt zum , in wichtigen Punkten geändert. Der folgende Beitrag gibt einen aktuellen Überblick über Strukturen und Leistungen der Grundsicherung, die auch für die Personalpraxis, etwa bei der Beurteilung sozialrechtlicher Folgen von Entlassungen, von Bedeutung sein können.
I. Soziale Sicherung bei Arbeitslosigkeit
Mit den Reformen am Arbeitsmarkt wurde die soziale Sicherung bei Arbeitslosigkeit in zwei unabhängigen Systemen neu geordnet:S. 2784
Die Arbeitslosenversicherung (Drittes Buch Sozialgesetzbuch – SGB III) zahlt aus Beitragsmitteln das Arbeitslosengeld. Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Arbeitnehmer, die zuvor für eine Mindestzeit der Versichertengemeinschaft angehört haben. Das Arbeits...