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Umsatzsteuer; | Druckkostenzuschüsse
Die obersten FinBeh der Länder haben folgenden Sachverhalt erörtert: Ein Verlag übernimmt den Druck und das Verlegen wissenschaftlicher Arbeiten (Dissertationen oder Fachpublikationen). Dabei handelt es sich ausschließlich um Veröffentlichungen, bei denen ein nur sehr geringer Absatz erwartet wird. Jeder Verfasser verpflichtet sich vertraglich gegenüber dem Verlag zu einem ,,Zuschuß'' zu den Druckkosten. Die Höhe des von dem Verfasser selbst aufzubringenden ,,Zuschusses'' bemißt sich nach den Druckkosten, abzüglich evtl. Zahlungen von dritter Seite (z. B. Universität), und dient der Abgeltung des mit der Drucklegung verbundenen verlegerischen Risikos. Im erörterten Fall ist ein Leistungsaustauschverhältnis zu bejahen, denn der Verlag erbringt die Druckleistung nur, wenn sich der Verfasser ...