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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 12 K 4/05 EFG 2006 S. 1756 Nr. 22

Gesetze: EStG § 16

Veräußerungsverlust

Übernahme eines negativen Kapitalkontos

Leitsatz

1. Die Feststellung eines Veräußerungsverlustes im Sinne des § 16 EStG kommt nur in Betracht, wenn ein Gesellschafter aus einer Personen(handels-)-gesellschaft mit negativem Kapitalkonto ausscheidet und von den Gesellschaftsverbindlichkeiten von den übrigen Gesellschafter freigestellt wird.

2. Zwar kann ein Veräußerungsverlust auch dann angenommen werden, wenn die Ausgleichungspflicht dem Grunde nach gegeben ist, der Zahlungsverpflichtete aber zahlungsunfähig ist. Dies erfordert aber zumindest den nachweisbaren Versuch, die Forderung zu realisieren. Die bloße Nichtgeltendmachung der Forderung ist nicht ausreichend.

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 1756 Nr. 22
HAAAB-91751

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 31.05.2006 - 12 K 4/05

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