Auslegung eines Schreibens des Steuerberaters als Einspruch
Leitsatz
Ein Schreiben des neuen steuerlichen Beraters des Steuerpflichtigen, in dessen Mittelpunkt die Bitte an das Finanzamt steht,
dem in einem Verfahren gegen den früheren Steuerberater beauftragten Rechtsanwalt uneingeschränkt Auskunft und Akteneinsicht
zu gewähren, kann nicht als Einspruch gegen eine auf Grund geschätzter Besteuerungsgrundlagen ergangene Steuerfestsetzung
ausgelegt werden, wenn zwar Aussetzung der Vollziehung des Bescheides beantragt wird, jedoch keinerlei Einwendungen gegen
die materielle Richtigkeit des Schätzungsbescheides erhoben werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): OAAAB-91740
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Online-Dokument
FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 25.08.2005 - 2 K 510/03
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