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Ansatz des niedrigeren Teilwerts wegen dauernder Wertminderung
Die für den Ansatz des niedrigeren Teilwerts gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG 1997 i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 erforderliche voraussichtlich dauernde Wertminderung liegt bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens vor, wenn der Teilwert des Wirtschaftsgutes zum Bilanzstichtag mindestens für die halbe Restnutzungsdauer unter dem planmäßigen Restbuchwert liegt (Bestätigung des BStBl I S. 372).
Praxishinweise: Für die Teilwertabschreibung gelten nach Ansicht des BFH die gleichen Grundsätze wie für die außerplanmäßige Abschreibung nach Handelsrecht. Danach ist es erforderlich, dass der Wert des Wirtschaftsguts den planmäßigen Rest des Buchwerts (= Bewertungsobergrenze) während eines erheblichen Teils der Restnutzungsdauer nicht erreichen wird. Von einem „erheblichen Teil der Restn...