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BFH 03.12.1996 I R 67/95

Einkommensteuer; | Aufwendungsersatz mit vorher vom selben Vereinsmitglied im Wege einer ,,Durchlaufspende'' geleisteten Mitteln (§ 10b EStG)

Ein Sportverein verstößt nicht gegen das Mittelverwendungsverbot des § 55 Abs. 1 Nr. 1 AO, soweit er in Erfüllung eines Anspruchs nachgewiesenen, angemessenen Aufwand eines Mitglieds für den Verein ersetzt. Dies gilt auch dann, wenn das Mitglied unmittelbar vor der Erfüllung des Anspruchs eine Durchlaufspende in derselben Höhe geleistet hat (). Die Gemeinnützigkeit ist nicht wegen bloßer Bedenken hinsichtlich des Spendenabzugs zu versagen. Eine Körperschaft (im Streitfall: Sportverein) darf - ohne ihre Gemeinnützigkeit zu verlieren - aus ihren Mitteln in angemessenem Umfang Aufwendungen ersetzen, die einem Mitglied bei Fahrten mit dem eigenen Pkw zur Erfüllung des Satzungszwecks entstanden sind. Voraussetzung ist, daß der Aufwand nachgewiesen ist, dem Mitglied ein Ersatzansp...

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