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Einkommensteuer; | Leitungsanlagen als selbständige Wirtschaftsgüter innerhalb der Versorgungsanlage
Mit Schr. v. (BStBl I 567) hat das BMF zu Fragen der Bilanzierung von Leitungsanlagen der Unternehmen für Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmeversorgung ([Energie-] Versorgungsunternehmen) u. a. wie folgt Stellung genommen: Die gesamte Leitungsanlage eines (Energie-)Versorgungsunternehmens ist wie folgt in WG aufzuteilen: (a) Soweit ein Verteilungsnetz innerhalb einer politischen Gemeinde der einheitlichen Funktion Endverteilung dient und innerhalb einer Druckstufe oder Spannungsebene miteinander verbunden ist, handelt es sich um ein selbständiges WG Ortsnetz. Das Ortsnetz ist grds. nicht mehr teilbar, es sei denn, es wird durch Netzteile mit Sonderfunktion unterbrochen. Netzteile mit Sonderfunktion stellen eigene selbständige WG dar. Sie können das eigentliche Ortsnetz in mehrere Ortsnetze und damit in ...