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LG Bochum 10.03.1997 7 T 101/97
Pfändungsrecht; | Herausgabe der Lohnsteuerkarte bei Pfändung von Steuererstattungsforderungen
Bei der Pfändung und Überweisung von Steuererstattungsforderungen ist der Schuldner auf Antrag des Gläubigers zu verpflichten, Lohnsteuerkarten an den Gläubiger herauszugeben. Abschnitt 149 Abs. 7 LStR ändert daran nichts (LG Bochum, Beschl. v. - 7 T 101/97, MDR 1997, 596).