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BFH 14.03.2006 III R 41/05, IWB 15/2006 S. 1067

Allgemeines | kein Anspruch auf Differenzkindergeld bei Erwerbstätigkeit beider Elternteile in der Schweiz

▶ Urteil: Wohnen Eltern mit ihren Kindern in Deutschland, arbeiten aber beide in der Schweiz, stehen ihnen Leistungen für ihre Kinder nur nach dem in der Schweiz geltenden Recht zu. Ein Anspruch auf die Differenz zwischen dem in der Schweiz gezahlten und dem höheren Kindergeld nach § 66 EStG besteht nicht.

▶ Hinweis: Im Streitfall lebten der Kl. und seine Ehefrau in Deutschland und arbeiteten in der Schweiz. Der Kl. erhielt für die Kinder kantonale Kinder- bzw. Ausbildungszulagen und eine Familienzulage nach Schweizer Recht. Er machte einen Anspruch auf die Differenz zwischen dem in der Schweiz gezahlten und dem höheren Kindergeld nach § 66 EStG geltend (sog. Teil- oder Differenzkindergeld). Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer nur Anspruch auf Familienleistungen nach dem Recht des Beschäftigungslandes (Aussch...

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