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BBB 8/2006 S. 233

Verfahrenserleichterungen im Insolvenzrecht

Bei Firmenpleiten werden im Insolvenzverfahren bald neue Regelungen gelten. Das sieht der Gesetzentwurf zur Vereinfachung des Insolvenzrechts für Unternehmen vor, den das Bundeskabinett am 28. 6. 2006 verabschiedete. Die wesentlichen Änderungen beinhalten:

  • Erleichterte Fortführung des Unternehmens

Das Insolvenzgericht kann künftig im Insolvenzverfahren anordnen, dass solche sicherungsübereigneten Betriebsmittel wie z. B. Maschinen nicht an die Gläubiger herausgegeben werden müssen, die für eine Fortführung des Betriebs von wesentlicher Bedeutung sind.

  • Förderung unternehmerischer Eigeninitiative

Dem Schuldner soll erlaubt werden, während des Insolvenzverfahrens durch eine selbständige Tätigkeit Geld zu verdienen, das nicht in die Insolvenzmasse fließt.

  • Mehr Transparenz bei der Auswahl des Insolv...

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