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Gesetzliche Klarstellung zur Rentenversicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern
Der Bundesrat hat am dem Haushaltsbegleitgesetz 2006 (HBeglG 2006) zugestimmt. Wie erwartet, erfolgte die Freistellung selbständig tätiger Gesellschafter-Geschäftsführer von der Versicherungs-S. 233pflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung durch eine gesetzliche Klarstellung in § 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VI-Entwurf, wonach bei der Frage „mehrere Auftraggeber” nicht mehr auf den Gesellschafter-Geschäftsführer, sondern nunmehr auf die GmbH abgestellt wird (vgl. BR-Drucks. 332/06).
Mandanten, die Zweifel hinsichtlich der sozialversicherungsrechtlichen Einordnung ihrer Erwerbstätigkeit als selbständige Tätigkeit oder abhängige Beschäftigung haben, erlangen vorab Rechtssicherheit nur im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens. Verfügen sie bislang über keinen rechtsmittelfähigen Bescheid des Sozial...