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BBB 8/2006 S. 230

Erhöhung des Basiszinssatzes zum

Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszinssatz gem. § 247 Abs. 2 BGB zum auf 1,95 % erhöht (vgl. Tabelle).

Der Basiszinssatz wird jeweils zum 1. 1. und 1. 7. angepasst und hat vor allem Bedeutung für die Berechnung von Verzugszinsen, die säumigen Debitoren in Rechnung gestellt werden können:

  • Der gesetzliche Verzugszins beträgt fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB).

  • Bei Geschäften zwischen Unternehmen liegt der gesetzliche Verzugszins acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB).

Darüber hinaus können Gläubiger auch höhere Zinsen verlangen – beispielsweise dann, wenn sie nachweisen, dass sie einen entsprechend höheren Kreditzins an ihre Bank leisten müssen.

Weitere Infos zum Basiszinssatz sowie einen kostenlosen Zinsrechner zur Berechnung von Verzugszinsen finden Sie im Internet unter www.basiszinssatz.i...

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