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BBB Nr. 8 vom Seite 243

Die „Just in time”-Cashflow-Rechnung

Wie Sie aus der Buchhaltung schnell wertvolle Controlling-Informationen gewinnen

von WP/StB Dr. Erich A. Weilbach, Mannheim

Als Steuerberater sind Sie auf Ergebnisse aus dem Controlling angewiesen, wenn Sie das Unternehmen Ihres Mandanten steuern wollen. Controlling-Instrumente sind jedoch bei kleineren Unternehmen entweder nicht ausreichend vorhanden oder aber in der Bedienung zu aufwendig, wenn Ihr Mandant „nur mal eben” eine Information benötigt. Ein Ausweg aus diesem Dilemma bietet die „Just in time”-Cashflow-Rechnung: Diese können Sie ohne großen Zeitaufwand aus der Buchhaltung generieren. Indem Sie die Herkunft und Verwendung der Zahlungsmittel offen legen, verdeutlichen Sie Ihrem Mandanten kurzfristig die Auswirkung der Liquidität auf Investition und Finanzierung.

I. Das Journal – die „Just in time”-Grundrechnung

Jede Buchführung hat nach den Grundsätzen der Ordnungsmäßigkeit und den gesetzlichen Vorschriften ein Tagebuch (Journal) als Grundbuch zu führen. In der Praxis erfüllt das Journal meist nur passive Dokumentationszwecke. Damit liegen die „à jour”-Aufzeichnungen – woher der Name Journal kommt – brach.

Im Journal werden aber alle Geschäftsvorfälle – und damit sämtliche ökonomischen Bewegungen – aufgezeichnet. Alle Geschäftsvorfälle werden vollständig erfasst, so dass der chronologische Ablauf ...

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