Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Lohnsteuer; | häusliches Arbeitszimmer eines Bankmitarbeiters
Das (Rev. eingelegt, Az. des BFH: VI R 162/00) entschieden, dass ein Bankmitarbeiter, der über einen Arbeitsplatz im Schalterbereich verfügt, keine WK für ein häusliches Arbeitszimmer geltend machen kann. Unerheblich sei insoweit, dass verschiedene Arbeiten wie Überstunden und Unterrichtsvorbereitungen betriebsbedingt nicht in der Bank, sondern nur zu Hause vorgenommen werden können.