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Fördergebiet: Vorausleistungen auf noch nicht fällige Grunderwerbsteuer
Eine nach Grundstückserwerb geleistete Abschlagszahlung auf die erst im Folgejahr festgesetzte Grunderwerbsteuer ist Teil der Anschaffungskosten der nach dem Fördergesetz begünstigten Investition im Fördergebiet. Der Begriff der Anzahlung i. S. des Fördergesetzes ist dahingehend zu verstehen, dass damit ein „Teil der gesamten Anschaffungskosten” des Wirtschaftsguts gemeint ist, zu denen außer dem Kaufpreis auch die Anschaffungsnebenkosten gehören. Die Zahlung der bereits entstandenen Grunderwerbsteuer vor Fälligkeit stellt keinen Missbrauch der Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts dar.