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FG München 18.01.2006 4 K 1814/04, NWB direkt 32/2006 S. 9

Sonderwünsche als Teil der Gegenleistung

Sonderwünsche im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag zählen zur Gegenleistung bei der Grunderwerbsteuer, unabhängig davon, ob sie einzeln an verschiedenen Tagen oder vom Ehemann der Käuferin des schlüsselfertigen Hauses gestellt wurden.

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