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Grundstücksbezogene Leistungen
Der Abschluss eines Pachtvertrags ist eine Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück i. S. des § 3a Abs. 2 Nr. 1 UStG. Eine unmittelbare physische Beziehung der erbrachten Leistung zum Grundstück ist insoweit nicht erforderlich. Die technische Beratung über die zweckmäßige Gestaltung von Betriebsvorrichtungen ist ebenfalls nach § 3a Abs. 1 Nr. 1 UStG zu beurteilen und nicht nach § 3a Abs. 4 Nr. 3 UStG.