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Fehlende Beschwerde bei Steuerfestsetzung von 0 ?
Eine Klage gegen einen Steuerbescheid, der eine Einkommensteuer von 0 ? festsetzt, ist auch dann wegen fehlender Beschwer unzulässig, wenn der Steuerpflichtige eine Erhöhung des negativen Gesamtbetrags der Einkünfte anstrebt, denn über die Höhe des vortragsfähigen Gesamtbetrags der Einkünfte wird verbindlich im Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs nach § 10 d Abs. 4 EStG entschieden.