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Bilanzierung | Übergang von degressiver AfA zu Sonderabschreibung; Voraussetzungen einer Bilanzberichtigung
Das NWB EAAAB-91042 lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Inanspruchnahme einer Sonderabschreibung wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass für das betreffende Wirtschaftsgut in früheren Jahren eine AfA in fallenden Jahresbeträgen vorgenommen wurde. (2) Eine Bilanz kann auch dann gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG berichtigt werden, wenn ein darin enthaltener Ansatz nicht gegen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, sondern nur gegen steuerrechtliche Vorschriften verstößt. (3) Kann eine Bilanz auf verschiedenen Wegen berichtigt werden, so obliegt die Auswahl des Korrekturwegs dem Unternehmer. – Anmerkung: Einmal mehr hält der I. Senat des BFH sich an den Gesetzeswortlaut. Der schließt es nicht aus, von der zunächst praktizierten degressiven AfA nach § 7 Abs. 2 EStG zur linearen zu wechseln und danach i...