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NWB Nr. 32 vom Seite 2693 Fach 24 Seite 2419

Mieterhöhung im Wohnraummietrecht

Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter

Dr. Andreas Dörschner

In den vergangenen Jahren ist eine Vielzahl Wohnungen an Gesellschaften veräußert worden, die in den Immobilienstandort Deutschland investieren wollen. Damit verbindet sich die Sorge vieler Mieter, dass sie ihre Wohnung wegen anstehender Mieterhöhungen nicht halten können. Tatsächlich gehen die Investoren davon aus, dass die Preise an den deutschen Immobilienmärkten ebenso steigen werden wie die Mieten. Wenn nun der Vermieter die Miete anheben möchte, hat er für die Wirksamkeit einer Mieterhöhung vielfältige Voraussetzungen zu beachten.

I. Mieterhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete

Der Vermieter kann im Wohnraummietrecht regelmäßig dann eine Mieterhöhung verlangen, wenn die neue Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigt. Die ortsübliche Vergleichsmiete wird gem. § 558 Abs. 2 BGB aus den üblichen Entgelten gebildet, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde in den vergangenen vier Jahren für Wohnraum vereinbart oder geändert worden sind. Für die Ermittlung der Entgelte muss Wohnraum herangezogen werden, der in Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage vergleichbar ist. Erhöhungen wegen gestiegener Betriebskosten oder Modernisier...

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