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Bestellung eines dinglichen Wohnrechts
Als Anschaffung eines Grundstücks und nicht als entgeltliche Überlassung eines Wohnrechts wird die Übertragung eines Grundstücks mit der Verpflichtung dieses mit einem Wohngebäude zu bebauen und ein dingliches Wohnrecht zugunsten des Veräußerers zu bestellen, beurteilt. Die Grundsätze, die für einen Zuwendungsnießbrauch gelten, sind entsprechend anzuwenden, wenn eine Wohnung mit einem im Grundbuch eingetragenen Wohnrecht zugunsten eines anderen belastet ist. Die Grundsätze dieses Schreibens sind in allen noch offenen Fällen anzuwenden. Soweit die Anwendung des Schreibens zu einem Nachteil gegenüber der bisherigen Verwaltungsauffassung führt, ist dieses Schreiben erstmals anzuwenden, wenn die Bestellung eines dinglichen Wohnrechts gegen Übertragung eines Grundstücks im privaten Bereich nach...