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Haftungsbescheide und das Anfechtungsrecht des Insolvenzverwalters
BFH reagiert auf gegenteilige Rechtsprechung des BGH
Der BFH hat in zwei Beschlüssen entschieden, dass ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Haftungsbescheiden bestehen, wenn Lohnsteuerforderungen aus dem Zeitraum von drei Monaten vor Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Haftungsforderungen geltend gemacht werden. Der BFH reagiert damit auf die abweichende BGH-Rechtsprechung zur Frage, ob ein Anfechtungsrecht des Insolvenzverwalters hinsichtlich der Lohnsteuerzahlungen an die Finanzbehörde besteht. Eine Vielzahl von Haftungsbescheiden ist davon betroffen. Es könnte zu einem Wegfall der Haftung für Steuerforderungen aus den letzten drei Monaten vor Antragstellung kommen.
Anfechtungsrecht des Insolvenzverwalters nach der InsO
Nach den §§ 129 ff. InsO hat der Insolvenzverwalter das Recht, gewisse Rechtshandlungen des Gemeinschuldners anzufechten mit der Folge, dass die Geschäfte zurück abgewickelt werden müssen. Auch Steuerzahlungen des Gemeinschuldners können unter bestimmten Umständen vom Insolvenzverwalter angefochten werden. Nach § 130 InsO kommt eine Anfechtung insoweit in Betracht, als Zahlungen innerhalb von drei Monaten vor Stellung des A...