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BBV Nr. 8 vom Seite 234

Grundstücksfonds „grundbesitz-invest”

Besteuerung der Kompensationszahlungen für Anteilseigner

von Dr. Jürgen Heidenreich, Alzenau

Nach massiven Mittelabflüssen wegen befürchteter Abwertungen der Immobilien war die Rücknahme von Anteilen am Fonds „grundbesitz-invest” am nach § 37 Abs. 2 InvG i. V. mit § 12 Abs. 4 der Fonds-AGB vorübergehend ausgesetzt worden. Nach saldierten Abwertungen des Immobilienvermögens von rd. 147 Mio. € (2,4 % des gesamten Immobilienvermögens) – wesentlich weniger also, als zwischenzeitlich in der Öffentlichkeit befürchtet – wurde der Fonds am wieder geöffnet. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat nun zur steuerlichen Behandlung von Kompensationszahlungen infolge des Wertverlusts des Grundstücks-Sondervermögens „grundbesitz-invest” Stellung genommen.

Der Maximalverlust (ohne Berücksichtung von Steuern beim Anleger) eines am kaufenden und am verkaufenden Anlegers konnte 2,94 € ([Rücknahmekurs bei Wiedereröffnung] 37,16 € + [Ausschüttung am ] 1,35 € - [Ausgabekurs am letzten Tag vor Schließung] 41,45 €) oder 7,09 % des Einsatzes betragen. Die Deutsche Bank will nun tatsächlich eingetretene Verluste entschädigen und hat hierzu rd. 200 Mio. € an Rückstellungen in die Bilanz eingestellt.

Diese Entschädigung soll wie folgt berechnet werden:


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