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BBV 8/2006 S. 232

Transparenzrichtlinien-Umsetzungsgesetz verabschiedet

Die Bundesregierung hat in ihrer Sitzung am den Entwurf eines Transparenzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes beschlossen.

Laut Entwurf muss künftig schon derjenige, der mehr als 3 % der Stimmrechte an einem börsennotierten Unternehmen erwirbt, dieses dem Emittenten sowie der BaFin melden und die Information europaweit bekannt machen.

Ergänzt wird die niedrigere Meldeschwelle durch verschärfte Pflichten zur Aggregation von Stimmrechten. Die derzeitige Rechtslage zur Zusammenrechnung von dinglich ausgestalteten Optionen mit entsprechenden Aktienbeständen wird beibehalten. Die Kombination dieser Maßnahmen soll die Transparenz von Beteiligungen verbessern und ein unbemerktes Anschleichen an Emittenten erschweren.

Emittenten müssen künftig Insiderinformationen, Directors' Dealings, Stimmrechtsmitteilu...

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