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Ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung
BFH bestätigt Missbrauchsverhütungsvorschrift
Zwischen 1981 und 2001 schrieb § 50c EStG die Wiederhinzurechnung der so genannten ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibung vor. Betroffen waren allerdings nur Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften, die innerhalb der letzten zehn Jahre im Ausland erworben worden waren. Das hat – zumindest vordergründig – Anlass zu europa- wie auch zu abkommensrechtlichen Bedenken gegeben. Allerdings hat der BFH die Bedenken – zumindest im Drittstaatverhältnis – nun mit Urteil v. - I R 120/04 ausgeräumt und die vom Gesetzgeber womöglich ungewollte Auswirkung auf die Gewerbesteuer auch noch bestätigt.
Doppelbesteuerung ausländischer Anteilseigner
Von 1977 bis 2000 war die Körperschaftsteuer auf die spätere Körperschaft- bzw. Einkommensteuerschuld des Anteilseigners beim Bezug seiner Dividende anzurechnen. Von dieser Anrechnung blieb der ausländische Anteilseigner ausgeschlossen, da er als beschränkt steuerpflichtige Person eine Veranlagung in aller Regel nicht beantragen konnte. In seinem Heimatstaat unterlag die Dividende aus Deutschland zumeist ungeschmälert der Einkommen- oder anderen Ertragsteuer, da die im Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehene Anrechnung üblicherweise lediglich die hier n...