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Ärztliche Rentengutachten sind keine steuerfreien Leistungen
Die von einem Arzt für die gesetzliche Rentenversicherung erstellten, auf das Vorliegen, den Umfang und die Behandlungsmöglichkeiten von Erwerbsminderungen eingehenden, jeweils neben Vorgeschichte, ärztlichem Befund, Diagnose, Epikrise und eine sozialmedizinische Leistungsbeurteilung enthaltenden Gutachten sind nicht nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei, wenn der Hauptzweck der Gutachten ist, dem Rentenversicherungsträger eine Entscheidung darüber zu ermöglichen, ob gemäß den sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen der Versicherte Anspruch auf eine medizinische oder berufliche Reha oder auf eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung hat.