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OFD Koblenz 27.06.2006 S 2221 A - St 32 3, NWB direkt 31/2006 S. 4

Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen

Sonstige Vorsorgeaufwendungen i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG können bis zu 2 400 € als Sonderausgaben abgezogen werden. Der Höchstbetrag reduziert sich auf 1 500 € bei Steuerpflichtigen, die ganz oder teilweise ohne eigene Aufwendungen einen Anspruch auf Erstattung oder Übernahme von Krankheitskosten haben oder für deren Krankenversicherung Leistungen i. S. des § 3 Nr. 62 EStG oder § 3 Nr. 14 EStG erbracht werden (§ 10 Abs. 4 EStG). Zu der Frage, welcher Höchstbetrag für Steuerpflichtige maßgeblich ist, die nach einem DBA freigestellten Arbeitslohn aus einer Auslandstätigkeit beziehen, welche nicht der inländischen Sozialversicherungspflicht unterliegt, nimmt die OFD Koblenz Stellung.

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