Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kündigungsschutz | Vertrauensschutz für den Arbeitgeber bei nicht rechtzeitiger Massenentlassungsanzeige
Unter Aufgabe der bis dahin geltenden Rechtsprechung und vor dem Hintergrund europarechtlicher Vorgaben hatte das (NWB EN-Nr. 400/2006) entschieden, dass im Falle von Massenentlassungen die Anzeige bei der Agentur für Arbeit schon vor Erklärung der Kündigungen erfolgen muss. Zur zeitlichen Grenze des zu gewährenden Vertrauensschutzes hat der Sechste Senat des BAG nun ausgeführt, dass das schutzwürdige Vertrauen nicht bereits mit Bekanntwerden des , Junk, entfallen sei. Allerdings sei das Vertrauen des Arbeitgebers dann nicht mehr schutzwürdig, wenn die Arbeitsverwaltung ihre frühere Rechtsauffassung geändert habe und dies dem Arbeitgeber bekannt sein musste ().