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Umsatzsteuer | Steuerbefreiung für Glücksspiele – Call-Center-Leistungen
Art. 13 Teil B Buchst. f der 6. EG-RL ist dahin auszulegen, dass Call-Center-Dienstleistungen, die zugunsten eines Organisators von Telefonwetten erbracht werden und die die Annahme der Wetten im Namen des Wettorganisators durch das Personal des Erbringers dieser Dienstleistungen einschließen, keine Wettumsätze i. S. dieser Vorschrift darstellen und dass ihnen daher nicht die in dieser Vorschrift vorgesehene Mehrwertsteuerbefreiung zugute kommen kann (, United Utilities plc NWB NAAAB-90482).