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Umsatzsteuer | Behandlung von Aufsichtsratsvergütungen
Eine AG hat ihre Aufsichtsratsmitglieder, die auch als Arbeitnehmer für die AG tätig sind, arbeitsvertraglich verpflichtet, ihre erhaltenen Aufsichtsratsvergütungen zu melden, damit eine Anrechnung dieser Vergütung bei der Auszahlung der Tantiemen vorgenommen werden kann. Im Falle eines Verzichts auf die Aufsichtsratsvergütung mit der Folge, dass dadurch eine Kürzung der Tantiemen nicht mehr vorzunehmen ist, stellt sich die Frage, ob dies zu einer unentgeltlichen Erbringung einer anderen sonstigen Leistung durch den Unternehmer für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen (§ 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG), führt. Hierzu vertritt die NWB PAAAB-90584 die Auffassung, dass eine unentgeltliche Wertabgabe nach § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG nicht vorliegt.