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Übergang eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden
Umsatzsteueroption auch ohne notariellen Vertrag zulässig
Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen akzeptiert bei Entschädigungszahlungen des Grundstückseigentümers für vom Grundstücksmieter erstellte Gebäude auf fremdem Grund und Boden die Option zur Umsatzsteuerpflicht auch ohne notariellen Vertrag. Damit entfällt für den Mieter eine ggf. erforderliche (zeitanteilige) Berichtigung des bei der Gebäudeerrichtung in Anspruch genommenen Vorsteuerabzugs.S. 2551
I. Option gem. § 9 UStG erfordert grundsätzlich einen notariell beurkundeten Grundstückskaufvertrag
§ 9 Abs. 3 Satz 2 UStG sieht vor, dass bei Umsätzen, die unter das GrEStG fallen (§ 4 Nr. 9 Buchst. a UStG) und nicht im Zwangsversteigerungsverfahren erfolgen, der Verzicht auf die Steuerbefreiung nur in dem notariell beurkundeten Grundstückskaufvertrag erklärt werden kann. Was aber, wenn gar kein Grundstückskaufvertrag erforderlich ist, wie z. B. beim Übergang von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden auf den Grundstückseigentümer?
II. Entschädigungszahlung für den Übergang der Gebäude
Sachverhalt: Eine Vermieter-GmbH vermietet auf unbestimmte Zeit umsatzsteuerpflichtig an die Mieter-GmbH ein unbebautes Grundstück. Im Mietvertrag erteilt die Vermieter-GmbH der Mieter-GmbH die Erlaubnis, auf dem Grundstück unternehmerisch genutzte Gebäude zu errichten...