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Fall F, G, H & I OHG – Aufgabe aus dem Ertragsteuerrecht
Gewinnermittlung und -verteilung bei Personengesellschaften
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I. Sachverhalt
An der F, G, H & I OHG in Gerstungen (Thüringen) sind die natürlichen Personen Frank (F), Gerd (G), Horst (H) und Inge (I) je zu einem Viertel mit einer Kapitaleinlage beteiligt. Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Gartenmöbeln, welches in Gerstungen in gemieteten Räumen betrieben wird. Der Gesellschaftsvertrag weicht nur unwesentlich von den handelsrechtlichen Vorschriften ab. F, G, H und I sind insbesondere am Gewinn, Verlust und Vermögen der Gesellschaft zu je einem Viertel beteiligt. Der bisher erklärte, handelsrechtlich zutreffende Gewinn des Jahres 2005 beträgt 120 000 €.
F stellte am der OHG ein kurzfristiges (Rückzahlung am ), zu 6 % verzinsliches Darlehen i. H. von 20 000 € zur Verfügung, welches dort zum Ausgleich des betrieblichen Bankkontos verwendet wurde. In der Handelsbilanz der OHG wurden die anfallenden Zinsen als Zinsaufwand gebucht.
F betreibt außerdem noch einen eigenen Gewerbebetrieb in Form eines Einzelunternehmens. Einen im Betriebsvermögen dieses Einzelunternehmens erfassten Lieferwagen hat er ab der OHG zu deren ausschließlich betrieb...