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Einkommensteuer; | Oldtimerhandel als gewerbliche Tätigkeit (§ 15 Abs. 1 EStG)
Im zweiten Rechtsgang entschied das Schleswig-Holsteinische , daß der An- und Verkauf von 17 Oldtimern innerhalb von drei Jahren eine stl. relevante gewerbliche Tätigkeit i. S. des § 15 Abs. 1 EStG darstellt. Wegen der über mehrere Jahre erzielten Gewinne fand die Behauptung des Kl., der Oldtimerhandel stelle eine Liebhaberei dar, keine Berücksichtigung. Anmerkung: Das FG bestätigte seine im ersten Rechtsgang (Urt. v. - IV 1013/90, n. v.; Zurückverweisung durch , BFH/NV S. 769) getroffene Auffassung der Gewerblichkeit der Einkünfte.