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Fall Urs W. Tell – Aufgabe aus der Umsatzsteuer
Ort der Lieferung von Gas oder Elektrizität, innergemeinschaftlicher Erwerb, unentgeltliche Wertabgaben
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I. Sachverhalt
Fall 1
Der Schweizer Rentner Urs W. Tell (T) geht regelmäßig vom Wohnsitz Kreuzlingen zum Einkaufen in das nachbarschaftliche badische Konstanz. Da sein Hund Wuffli nicht gern allein zu Hause bleibt, nimmt T ihn immer mit zum Einkaufen nach Konstanz. Am kommt es auf einer Einkaufstour zum folgenden Zwischenfall: T will nach dem Einkaufen noch das berühmte Konstanzer Konzil besichtigen; als er gerade den Fußgängerweg überquert, wird sein Hund von einem Auto erfasst. Mit dem schwer verletzten Hund begibt sich T zum Tierarzt Kötertod (K) in Konstanz.
Der K behandelt den Hund des Schweizer Tierhalters und rettet diesen durch seine Fähigkeiten vor dem Tierfriedhof.
K stellt T folgende Rechnung:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Behandlung
Ihres Hundes Wuffli | 1 000 € |
+ 7 %
Umsatzsteuer |
70 €
|
Rechnungsbetrag | 1 070 € |
T weigert sich jedoch, die deutsche Umsatzsteuer i. H. von 70 € zu zahlen, da er nicht einsieht, dass der deutsche Fiskus sich an der Behandlung eines eidgenössischen Hundes bereichert.
Wie ist der Umsatz des K zu beurteilen?
Auf welche Befreiungsvorschrift des UStG könnte T sic...