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StuB Nr. 14 vom Seite 567

Verfahrenserleichterungen im Insolvenzrecht

Das Bundeskabinett hat am den Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzrechts für Unternehmen beschlossen. Das Gesetz vereinfacht das Insolvenzverfahren und gibt Impulse für eine wirtschaftliche Betätigung trotz Eintritt des Insolvenzfalls.

Die Ziele der Reform lassen sich wie folgt zusammenfassen: Fortführung und Sanierung von Unternehmen haben Vorrang vor der Liquidierung – sofern es eine Aussicht auf Erfolg gibt. Vorläufige Insolvenzverwalter erhalten bessere Möglichkeiten, um die Betriebsmittel eines Unternehmens zusammenzuhalten. Die Eigeninitiative wird dadurch gefördert, dass für den Schuldner Anreize gegeben werden, trotz der Insolvenz eine selbständige Tätigkeit aufzunehmen. Und nicht zuletzt sieht der Gesetzentwurf eine Reihe von Verfahrenserleichterungen vor, durch die Insolvenzverfahren insbesondere im Interesse der Gläubiger einfacher und schneller abgewickelt werden. Zu einigen wesentlichen Änderungen im Einzelnen:

I. Erleichterte Fortführung des Unternehmens im Eröffnungsverfahren

Der Gesetzentwurf erleichtert die Fortführung des Unternehmens durch den vorläufigen Insolvenzverwalter. So kann das Insolvenzgericht künftig im Eröffnungsverfahr...

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