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OLG Naumburg 20.09.1996 6 U 82/96
Gesellschaftsrecht; | Haftung eines Gesellschafters bei Zeichnung ohne GmbH-Zusatz
Zeichnet jemand für eine GmbH mit seinem Namen oder einer Personenfirma ohne den nach § 4 Abs. 2 GmbHG erforderlichen GmbH-Zusatz, kommt eine Haftung des Unterzeichners neben der tatsächlichen Inhaberin des Unternehmens in Betracht. Gleiches gilt, wenn etwa in Vertragsverhandlungen Visitenkarten vorgelegt werden, die den Unternehmensträger nicht oder nicht richtig erkennen lassen (OLG Naumburg, Urt. v. 20. 9. 1996 - 6 U 82/96, GmbHR 1997, 445).