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BMF 17.04.1997 IV C 4 S 7130 15/97

Umsatzsteuer; | Institute ,,an'' einer Hochschule (§ 4 Nr. 21a UStG)

Nach § 4 Nr. 21a UStG sind die Umsätze der staatlichen Hochschulen aus Forschungstätigkeit von der USt befreit. Der Gesetzgeber hat die Steuerbefreiung in Kenntnis der gesamten Sachlage auf die Umsätze dieser Einrichtungen beschränkt. Institute ,,an'' einer Hochschule, die privatrechtlich organisiert sind, gehören nicht zum hoheitlichen Bereich einer Hochschule. Die Möglichkeit, die Befreiungsvorschrift über ihren klaren und eindeutigen Wortlaut hinaus auf andere Einrichtungen anzuwenden, ist nicht gegeben. Diese Institute können die USt-Befreiung daher nicht für sich in Anspruch nehmen. Die Umsätze der Institute ,,an'' einer Hochschule können allerdings unter den Voraussetzungen des § 68 Nr. 9 AO, der durch Art. 18 Nr. 2 des JStG 1997 v. 20. 12. 1996 (BGBl I 2049) mit Wirkung ab dem 1. 1. 1997 eingeführt worden ist, nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG dem e...

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