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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 6 K 420/02 EFG 2006 S. 1348 Nr. 17

Gesetze: GewStG § 10 Abs. 1, GewStG § 29 Abs. 1 S. 1, GewStG § 29 Abs. 2, GewStG § 29 Abs. 3, GewStG § 33 Abs. 1, AO § 12 S. 1

Zerlegung eines einheitlichen Gewerbesteuermessbetrages

Leitsatz

1. Für den Zerlegungsmaßstab nach § 29 GewStG kommt es nur auf die im Erhebungszeitraum bestehenden Betriebsstätten und die in diesem Zeitraum gezahlten Arbeitslöhne an und nicht darauf, wo der Gewinn erwirtschaftet wurde und welche Betriebsstätte Einfluss auf den zu zerlegenden Messbetrag gehabt hat.

2. Die Vorschrift des § 33 GewStG über die Zulassung eines von der Regelzerlegung abweichenden Zerlegungsmaßstabs zur Vermeidung von offenbar unbilligen Ergebnissen ist eine eng auszulegende Ausnahmevorschrift.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2007 S. 481 Nr. 8
EFG 2006 S. 1348 Nr. 17
OAAAB-90473

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 22.06.2006 - 6 K 420/02

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