Ärztliche Rentengutachten keine steuerfreien Leistungen gemäß § 4 Nr. 14 UStG
Leitsatz
Die von einem Arzt für die gesetzliche Rentenversicherung erstellten, auf das Vorliegen, den Umfang und die Behandlungsmöglichkeiten
von Erwerbsminderungen eingehenden, jeweils neben Vorgeschichte, ärztlichem Befund, Diagnose, Epikrise und eine sozialmedizinische
Leistungsbeurteilung enthaltenden Gutachten sind nicht nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei, wenn der Hauptzweck der Gutachten
ist, dem Rentenversicherungsträger eine Entscheidung darüber zu ermöglichen, ob gemäß den sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen
der Versicherte Anspruch auf eine medizinische oder berufliche Reha oder auf eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung
hat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2006 S. 1378 Nr. 17 UStB 2006 S. 304 Nr. 11 PAAAB-90464
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