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Einkommensteuer; | Abzugsbeschränkung der Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 3 EStG)
Der Kläger, von Beruf Steuerberater, erzielte im Streitjahr u. a. Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH. In den Erläuterungen zu dem gegen ihn ergangenen Steuerbescheid heißt es u. a.: ,,Die Steuerfestsetzung ist im Hinblick auf anhängige Verfassungsbeschwerden bzw. Revisionen nach § 165 Abs. 1 AO vorläufig hinsichtlich . . . der beschränkten Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen''. Nach Bestandskraft des Bescheids beantragte der Kläger, die Kürzung des Vorwegabzugs der Sonderausgaben rückgängig zu machen, da er keinen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung habe. Der die Auffassung des FA bestätigt, daß ein Anspruch auf Änderung des Bescheids nicht besteht. - Anmerkung: Der Regelungsgehalt des Vorl...