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FG München 1.3.2006 7 K 3966/03, IWB 14/2006 S. 1065

Bewertung | Vorenthaltung einer Steuervergünstigung gegenüber einer Kapitalgesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung in einem anderen Mitgliedstaat der EU mit Gemeinschaftsrecht nicht vereinbar

▶ Urteil: Die Versagung des Schachtelprivilegs gegenüber einer Kapitalgesellschaft italienischen Rechts für deren Anteile an einer inländischen GmbH verstößt gegen die Niederlassungsfreiheit in Art. 52 und 58 EGV – jetzt: Art. 43 und 48 EG (EFG 2006, S. 854).

▶ Hinweis: Die Klin., eine italienische Kapitalgesellschaft, unterlag am maßgeblichen Stichtag () der beschränkten Vermögensteuerpflicht, die sich auf das Inlandsvermögen i. S. des § 121 BewG erstreckte. Hierzu gehörte auch die 100 %ige Beteiligung an einer deutschen GmbH. Wäre die Beteiligung von einer inländischen Kapitalgesellschaft gehalten worden, wäre das Schachtelprivileg des § 102 BewG a. F. zur Anwendung gekommen. Der Ausschluss der Klin. als einer ausländischen Kapitalgesellschaft von dieser Vergünstigung beschränkt nach Auffassung des FG die Niederlassungsfreiheit i. S. d...

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