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FG Düsseldorf 22.12.2005 12 K 5252/02, IWB 14/2006 S. 1064

Allgemeines | Vereinbarkeit von § 18 Abs. 3 AuslInvestmG mit Gemeinschaftsrecht

▶ Urteil: § 18 Abs. 3 AuslInvestmG verstößt weder gegen Bestimmungen des EG-Vertrages über die Kapitalverkehrsfreiheit noch ist die Norm diskriminierend im Sinne der Richtlinie 85/611/EWG. Eine auf diese Vorschrift gestützte Ermittlung von Einnahmen aus Kapitalvermögen hat auch dann Bestand, wenn im Einzelfall nicht auszuschließen ist, dass tatsächlich weit geringere Kapitaleinnahmen erzielt worden sind (EFG 2006, S. 866).

▶ Hinweis: Der Streitfall betrifft die mit Einführung des InvStG () aufgehobene Regelung zur Substanzbesteuerung sog. „schwarzer” Investmentfonds nach § 18 Abs. 3 Satz 1 AuslInvestmG. Danach waren beim Anleger als Einkünfte aus Kapitalvermögen sämtliche Ausschüttungen des Fonds sowie 90 % des Mehrbetrags anzusetzen, der sich zwischen dem ersten und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahme...

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