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Ersatzanspruch bei nachträglicher Adoption eines anderen Kinds
Wird erst nach dem Tode des Erblassers die Adoption ausgesprochen, so wird das bisher als gesetzlicher Alleinerbe geltende nichteheliche Kind des Erblassers nur zum Erbersatzanspruchberechtigten gegenüber der adoptierten Alleinerbin. Im Erbschaftsteuergesetz gilt die zivilrechtliche Betrachtungsweise.