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Kindergeld für ein länger als 14 Monate krankgeschriebenes Kind
An der Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung bestehen ernstliche Zweifel, wenn eine Berücksichtigung eines noch nicht 27 Jahre alten Kinds beim Kindergeld nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG in Betracht kommt, weil es wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Ein behindertes Kind kann sowohl wegen der Behinderung als auch wegen anderer Umstände (allgemeine ungünstige Situation auf dem Arbeits- und Lehrstellenmarkt) außerstande sein, sich selbst zu unterhalten.