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Niedrigerer Teilwert wegen dauernder Wertminderung
Die für den Ansatz des niedrigeren Teilwerts gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG 1997 i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 erforderliche voraussichtlich dauernde Wertminderung liegt bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens vor, wenn der Teilwert des Wirtschaftsguts zum Bilanzstichtag mindestens für die halbe Restnutzungsdauer unter dem planmäßigen Restbuchwert liegt (Bestätigung des BStBl 2000 I S. 372).