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Für Gewerbebetrieb bestimmte Erbschaft
Eine für den Gewerbebetrieb eines Steuerpflichtigen (hier: Altenheim) bestimmte Erbschaft ist als Betriebseinnahme zu versteuern. Im Hinblick auf § 14 HeimG ist die Forderung des Trägers eines Altenheims aus der Erbeinsetzung durch einen früheren Heimbewohner grundsätzlich erst zu aktivieren, wenn feststeht, dass die Erbeinsetzung rechtswirksam war.