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Freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung
Neuer Versicherungsschutz für Existenzgründer, Pflegepersonen und Auslandsbeschäftigte
Seit dem können Existenzgründer, Pflegepersonen und Auslandsbeschäftigte sich auf Antrag für den Fall der Arbeitslosigkeit versichern und dadurch einen zuvor bestehenden Arbeitslosenversicherungsschutz – zu günstigen Konditionen – aufrecht erhalten. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Bedingungen dieser freiwilligen Weiterversicherung und ihre Einbindung in das Leistungssystem des Arbeitslosengeldes.
I. Gesetzgeberische Motive
Die Arbeitslosenversicherung ist als Pflichtversicherung nach dem Prinzip der Zwangsmitgliedschaft ausgestaltet. Sie kannte – im Unterschied zu anderen Zweigen der Sozialversicherung – bislang keine (freiwillige) Versicherungsberechtigung. Der Grund hierfür liegt in dem besonderen Versicherungsrisiko, das von der schwer kalkulierbaren Arbeitsmarktlage, insbesondere aber auch vom Verhalten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Herbeiführung von Arbeitslosigkeit) abhängig ist. Eine „Versicherung auf Antrag” oder eine „freiwillige Versicherung” wurde in der Vergangenheit daher stets mit der Befürchtung abgelehnt, davon würden in erster Linie Personen Gebrauch machen, die absehbar arbeitslos werden (Problem der sog. negativen Risikoauslese).
In Kenntnis dieser Gr...